Wann und wo findet die Börse statt? Die Börse findet am Sonntag, den 2. März 2025, von 10.00 bis 16.00 Uhr, in der Chliriethalle in Oberglatt statt. Wann müssen die Verkäufer bereit sein? Spätestens 1 Stunde vor Börsenbeginn haben die Verkäufer ihren Stand aufgebaut, die Beschriftungen (Haltungshinweise und Art) angebracht und für die Börse bereit sein. Was stellen wir als Veranstalter? Der Veranstalter stellt Tische, Stühle, Strom und Wasser zur Verfügung. Behälter, Lüfterpumpen, Heizungen usw. hat der Verkäufer selber mitzubringen. Welche Voraussetzungen müssen Tiere, Pflanzen und Korallen haben? An der Börse dürfen nur selbstgezüchtete, gesunde, junge und nicht zu kleine Fische sowie Pflanzen und Korallen verkauft werden. Die Tiere dürfen keine Krankheitssymptome (z.B. Ichthyo, Flossenfäule usw.) und keine Deformationen (z.B. Schuppenschäden, beschädigte Kiemendeckel, fehlende Flossen usw.) aufweisen. Es dürfen nur gesetzlich zugelassene Tiere, Pflanzen und Korallen verkauft werden; der Verkauf von gentechnisch veränderten Tieren ist nicht zulässig. Welche Minimalgrössen müssen die Fische haben? Die Minimalgrössen für Fische sind: · - bis 5 cm Körperlänge: die halbe Körperlänge · - für grössere Fische: ein Drittel der Körperlänge. Die Körperlänge umfasst die Distanz vom vorderen Kopfende bis zum Schwanzflossenansatz. Offensichtlich überalterte Fische werden nicht zugelassen. Eine Börsenaufsicht wird vor dem offiziellen Verkauf Fische, Pflanzen, Korallen und Preise kontrollieren. Was ist bei der Besitzdichte zu beachten? Die Becken und die Besatzdichte darin müssen Tierschutzkonform gemäss der Fachinformation Tierschutz Nr. 18.7 sein (Bodengrund / Sichtschutz / Überbesatz usw.). Diese Information können Sie hier herunterladen. Zusätzlich ist unsere Berechnungstabelle für den Besatz an der Börse zu beachten, diese können Sie hier herunterladen. Was ist bei der Festlegung der Fischpreise zu beachten? Die Preise müssen den Fischen entsprechend angepasst sein (kein Verschenken). Das heisst ca. 1/3 - 1/2 des Preises, der in einem Fachgeschäft bezahlt werden muss. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Preis festzulegen. Wie müssen die verkauften Fische geschützt werden? Die Tiere dürfen nur in Verpackungen mit Sicht-, Kälte bzw. Wärmeschutz (z.B. Fischbeutel) abgegeben werden. Pflanzen und Korallen sind ebenfalls fachgerecht zu verpacken, um sie vor dem Austrockenen und vor Temperaturschäden zu schützen. Welche Vorgaben sind für die Verkaufsbecken zu beachten? Die Aquarien müssen auf dunkeln, nicht spiegelnden Untergrund stehen. Die Aquarien müssen an zwei Seiten vollständig mit undurchsichtigem Material abgedeckt sein. Ein Rückzugsbereich muss gewährleistet sein. Wie müssen die Fische beschriftet werden? Die Beschriftung der angebotenen Tiere beinhaltet den wissenschaftlichen Namen, den deutschen Namen (falls vorhanden), die geografische Herkunft, die Endgrösse der Fische und die minimale Beckengrösse, die erforderliche Wassertemperatur und Wasserbeschaffenheit (weich / mittel / hart), Futter und den Preis für die Fische. Zudem muss ersichtlich sein, ob die Tiere, Pflanzen und Korallen selbstgezüchtet sind oder nicht. Das entsprechende Beiblatt mit diesen Vorgaben können Sie hier herunterladen. Sie können selbstverständlich auch weiterhin Ihre persönliche Beschriftung beibehalten, sie muss mindestens alle diese Daten enthalten. Wie muss ein Verkäufer angeschrieben sein? Die Beschriftung des Verkäufers beinhaltet dessen Namen, die Adresse und die Vereinszugehörigkeit. Wann können die Verkäufer untereinander mit Fischen handeln? Eine halbe Stunde vor Börsenbeginn können Aussteller Fische, Pflanzen und Korallen untereinander handeln. Diese Einkäufe laufen bei der Umsatzvariante ebenfalls über die Zentralkasse. Was gilt für Kinder und Jugendliche? Es dürfen keine Fische an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten verkauft werden. Was ist die Aufgabe der Börsenaufsicht? Eine Börsenaufsicht wird vor und während dem Verkauf Tiere, Pflanzen, Korallen sowie Preise kontrollieren. Ebenso werden laufend die Becken und die Besatzdichte auf Korrektheit überprüft. Die Börsenaufsicht kann fehlbare Verkäufer wegweisen. Wie haften wir bei Schäden? Der Veranstalter haftet nicht für Personen- oder Sachschäden, die im Börsenverkehr auftreten. Welche Abgaben sind dem Veranstalter zu zahlen? Der Veranstalter bietet den Verkäufern zwei Arten von Vereinbarungen an: 1. Mietvariante pro Tisch Fr. 40.00; Der Aussteller kassiert selber; es erfolgt keine Abrechnung über den erzielten Umsatz. Die Standmiete wird vom Veranstalter während der Börse eingezogen. 2. Umsatzvariante von 15 % (bisheriges System) Der Veranstalter kassiert für den Aussteller ein und rechnet am Schluss ab). Eine zentrale Kasse wird für den Verkauf eingerichtet. Wird diese Variante gewählt, gilt dies auch für Käufe unter den Ausstellern. Bei der Anmeldung hat der Verkäufer die gewünschte Variante anzugeben. Welche Bestimmungen haben noch Gütigkeit?· Mit der Anmeldung akzeptiert der Verkäufer alle Punkte dieser Börsenordnung und verpflichtet sich, die geltenden Tierschutzbestimmungen einzuhalten. · Ihren reservierten Verkaufsplatz können Sie erst nach Börsenschluss abräumen, ausgenommen, Sie sind vorher schon ausverkauft. Der Aquariumverein DANIO behält sich das Recht vor, die Züchter Zuhause zu kontrollieren, ob die Fische, Pflanzen und Korallen selber gezüchtet worden sind
Aquariumverein DANIOIhr Börsenteam Das Börsenreglement können Sie hier herunterladen